Nachhaltigkeits-, Energie- und Förderberatung: Zertifizierung, Simulation, Ökobilanz und Förderung für Ihr Projekt
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Gebäudedaten für Nachhaltigkeitsberichte und ESG

CSRD und ESG für Immobilien

Für Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD und für das ESG-Reporting von Portfolios brauchen Eigentümer belastbare Gebäudedaten. Wir erheben und prüfen Energie-, Emissions- und Materialdaten und bereiten sie so auf, dass sie in den Bericht übernommen werden können.

Seit der Omnibus-Richtlinie, in Kraft seit dem 18. März 2026, greift die CSRD-Berichtspflicht nur noch bei mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Die doppelte Wesentlichkeit bleibt, die ESRS wurden gestrafft.

Für Bestandshalter, die weiter berichten oder von Banken und Investoren nach ESG-Daten gefragt werden, liefern wir die Gebäudeseite: Energieverbrauch, Emissionen, Ökobilanz, Klimarisiken und Zertifikate, abgestimmt mit EU-Taxonomie und Klimarisikoanalyse.

1.000

Beschäftigte, Schwelle der CSRD nach der Omnibus-Richtlinie

2027

Geschäftsjahre, ab denen die Änderungen anzuwenden sind

100+

begleitete Projekte in Zertifizierung und Beratung

DGNB
ESG Manager

im Team

Die Leistung

Die Gebäudeseite des Nachhaltigkeitsberichts, geprüft und weiterverwendbar.

Grafik: Gebäudedaten als Bausteine eines Nachhaltigkeitsberichts, quadratisch, mindestens 800 mal 800, csrd-esg-gebaeudedaten.webp

Wir sammeln die Daten je Gebäude, prüfen sie auf Vollständigkeit und Plausibilität und schließen Lücken, etwa durch Hochrechnung aus Energieausweisen oder Begehungen. Für Neubauten übernehmen wir Ökobilanz und Zertifizierungsdaten direkt.

Das Ergebnis ist eine Datengrundlage je Gebäude und für das Portfolio, mit dokumentierten Quellen und Annahmen, damit der Bericht nachvollziehbar und prüfbar bleibt.

Das gehört zur Leistung:

  • Erhebung von Energieverbrauch und Emissionen je Gebäude
  • Ökobilanz und Zertifikate als Datenquelle
  • Abgleich mit EU-Taxonomie und Klimarisiko
  • Dokumentation für Prüfer und Investoren

Was sich mit der Omnibus-Richtlinie geändert hat

Die Pflicht wurde eingeschränkt, die Nachfrage nach Daten bleibt.

CSRD vor und nach der Omnibus-Richtlinie
Merkmal Nach der Omnibus-Richtlinie
Berichtspflicht Nur bei mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz
EU-Taxonomie Wer aus dem Anwendungsbereich fällt, muss auch nicht mehr nach Taxonomie berichten
ESRS Gestrafft, die doppelte Wesentlichkeit bleibt
Prüfung Begrenzte statt hinreichender Sicherheit
Anwendung Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027

Schnell zu belastbaren ESG-Daten

Der Aufwand hängt von Gebäude, Datenlage und Umfang ab. Ein festes Angebot nennen wir, sobald diese Angaben vorliegen, die erste Einschätzung im Erstgespräch ist kostenlos.

Ablauf

Fünf Schritte von der Bestandsaufnahme bis zur Datengrundlage.

Je früher die Datenlage geklärt ist, desto weniger muss am Ende geschätzt werden.

  1. 01 Abstimmung

    Wir klären Berichtszweck, Standard und das Portfolio, das erfasst werden soll.

  2. 02 Bestandsaufnahme

    Sichtung vorhandener Daten wie Energieausweise, Verbräuche und Zertifikate.

  3. 03 Erhebung

    Schließen von Lücken durch Abfrage, Begehung oder dokumentierte Hochrechnung.

  4. 04 Prüfung

    Plausibilisierung und Abgleich mit Taxonomie und Klimarisiko.

  5. 05 Datengrundlage

    Übergabe je Gebäude und für das Portfolio, mit Quellen und Annahmen.

Ihre Experten

Gebäudedaten, Zertifizierung und ESG in einem Team.

Foto: Auswertung von Portfoliodaten am Bildschirm, quadratisch, mindestens 800 mal 800, csrd-esg-experte.webp

Im Team arbeiten DGNB Auditoren mit Qualifikation als DGNB ESG Manager, die Gebäudedaten in ESG-Kennzahlen übersetzen.

Weil Ökobilanz, Energieberatung und Klimarisikoanalyse bei uns im Haus liegen, stammen die Daten aus einer Hand und passen zueinander.

Das bringt Ihnen diese Aufstellung:

  • Gebäudedaten aus einer Hand
  • Weiterverwendung von Zertifizierung und Ökobilanz
  • Dokumentation für Prüfer
  • Für Einzelgebäude und Portfolios

Lernen Sie unser Team kennen

Auditoren, Consultants und Energieberater mit eigenen Zulassungen, jeweils mit Namen und Zuständigkeit.

Typische Herausforderungen

ESG-Reporting scheitert selten am Standard, sondern an den Gebäudedaten.

Wo Aufwand entsteht und was wir anders machen
Was dabei passiert Unser Vorgehen
Verbräuche fehlen
Bei vermieteten Flächen liegen die Verbräuche der Mieter oft nicht vor. Abfrage bei Mietern und dokumentierte Hochrechnung, wo Daten fehlen.
Daten passen nicht zusammen
Energieausweis, Verbräuche und Zertifikate stammen aus verschiedenen Jahren und Quellen. Abgleich und Plausibilisierung je Gebäude.
Pflicht entfällt, Nachfrage bleibt
Viele Unternehmen sind nicht mehr berichtspflichtig, Banken und Investoren fragen trotzdem nach. Schlanke Datengrundlage statt vollständigem Bericht.

Wichtige Infos

Die wichtigsten Begriffe zu CSRD und ESG. Weitere stehen im Glossar.

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

ESRS

European Sustainability Reporting Standards, die Standards für die Inhalte des Berichts.

ESG

Environmental, Social, Governance, die drei Dimensionen der Nachhaltigkeitsbewertung.

Doppelte Wesentlichkeit

Bericht über Auswirkungen des Unternehmens und über Risiken für das Unternehmen.

Omnibus-Richtlinie

Seit dem 18. März 2026 in Kraft, verringert den Kreis der Berichtspflichtigen.

VSME

Freiwilliger Standard für kleinere Unternehmen, Obergrenze für Datenabfragen bei Zulieferern.

Treibhausgasemissionen

Zentrale Kennzahl im Umweltteil des Berichts.

DGNB ESG Manager

Qualifikation der DGNB für die Übersetzung von Gebäudedaten in ESG-Kennzahlen.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zu CSRD und ESG.

Wer ist nach der Omnibus-Richtlinie noch berichtspflichtig?

Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Anzuwenden ist das für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.

Brauche ich ESG-Daten, wenn ich nicht mehr berichtspflichtig bin?

Oft ja. Banken, Investoren und Mieter fragen weiterhin nach Energie- und Emissionsdaten, etwa für Finanzierung und Vermietung.

Welche Gebäudedaten braucht ein Nachhaltigkeitsbericht?

Vor allem Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und gegebenenfalls Angaben zu Klimarisiken, Zertifikaten und Taxonomiekonformität.

Was ist doppelte Wesentlichkeit?

Das Unternehmen berichtet sowohl über seine Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch über Risiken, die daraus für das Unternehmen entstehen.

Helfen Zertifizierung und Ökobilanz beim ESG-Reporting?

Ja. Sie liefern geprüfte Daten zu Energie, Emissionen und Materialien, die direkt weiterverwendet werden können.