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Taxonomie-Check für Neubau, Sanierung und Bestand

EU-Taxonomie für Gebäude

Die EU-Taxonomie legt fest, wann ein Gebäude als ökologisch nachhaltige Investition gilt. Wir prüfen die technischen Bewertungskriterien und den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und liefern die Nachweise für Finanzierung und Berichterstattung.

Für Gebäude unterscheidet die Taxonomie drei Tätigkeiten: Neubau, Renovierung und Erwerb und Eigentum. Für jede gibt es eigene Kriterien, wann sie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet, dazu die DNSH-Kriterien für die übrigen Umweltziele.

Seit der Omnibus-Richtlinie, in Kraft seit dem 18. März 2026, sind deutlich weniger Unternehmen berichtspflichtig. Banken und Fonds fragen die Taxonomiekonformität trotzdem weiter nach. Viele Daten liefern Zertifizierung, Ökobilanz und Klimarisikoanalyse.

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Tätigkeiten für Gebäude, Neubau, Renovierung, Bestand

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Umweltziele der Taxonomie

18.03.2026

Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie

Finanzierungs-
argument

auch ohne Berichtspflicht

Die Leistung

Prüfung der Kriterien je Gebäude, mit Nachweisen in weiterverwendbarer Form.

Grafik: Prüfschema der EU-Taxonomie mit wesentlichem Beitrag und DNSH, quadratisch, mindestens 800 mal 800, eu-taxonomie-pruefung.webp

Wir ordnen das Gebäude der passenden Tätigkeit zu, prüfen die technischen Bewertungskriterien für den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und gehen die DNSH-Kriterien durch, von der Anpassung an den Klimawandel bis zur Kreislaufwirtschaft.

Das Ergebnis ist ein Nachweis je Kriterium mit Quellen und Annahmen, so aufbereitet, dass Bank, Fonds oder Wirtschaftsprüfer ihn direkt verwenden können. Fehlt etwas, zeigen wir, mit welchen Maßnahmen die Konformität erreichbar ist.

Das gehört zum Taxonomie-Check:

  • Zuordnung zur Tätigkeit Neubau, Renovierung oder Erwerb und Eigentum
  • Prüfung der technischen Bewertungskriterien
  • DNSH-Prüfung einschließlich Klimarisikoanalyse
  • Nachweise für Bank, Fonds und Berichterstattung

Tätigkeiten für Gebäude

Welche Kriterien gelten, hängt von der Tätigkeit ab.

Tätigkeiten der EU-Taxonomie für Gebäude
Tätigkeit Typischer Anlass Schwerpunkt der Prüfung
Neubau Projektentwicklung und Finanzierung neuer Gebäude Primärenergiebedarf, bei größeren Gebäuden zusätzlich Luftdichtheit und Ökobilanz
Renovierung Umfassende Sanierung im Bestand Einsparung beim Primärenergiebedarf durch die Renovierung
Erwerb und Eigentum Ankauf und Bestandshaltung Energieeffizienz des Gebäudes, bei größeren Nichtwohngebäuden auch der Betrieb der Technik

Schnell zum Taxonomie-Check

Der Aufwand hängt von Gebäude, Datenlage und Umfang ab. Ein festes Angebot nennen wir, sobald diese Angaben vorliegen, die erste Einschätzung im Erstgespräch ist kostenlos.

Ablauf

Fünf Schritte von der Zuordnung bis zum Nachweis.

Im Neubau lohnt die Prüfung schon im Entwurf, weil einige Kriterien die Planung betreffen.

  1. 01 Zuordnung

    Wir klären Gebäude, Tätigkeit und Zweck des Nachweises.

  2. 02 Datenerhebung

    Energieausweis, Planunterlagen, Zertifizierung und vorhandene Nachweise.

  3. 03 Wesentlicher Beitrag

    Prüfung der technischen Bewertungskriterien für den Klimaschutz.

  4. 04 DNSH-Prüfung

    Prüfung der übrigen Umweltziele, einschließlich der physischen Klimarisiken am Standort.

  5. 05 Nachweis

    Bericht je Kriterium mit Quellen, Annahmen und gegebenenfalls Maßnahmen.

Ihre Experten

Taxonomie, Zertifizierung und Klimarisiko in einem Team.

Foto: Prüfung von Unterlagen für einen Taxonomie-Check, quadratisch, mindestens 800 mal 800, eu-taxonomie-experte.webp

Für den Taxonomie-Check braucht es Daten aus Energieberatung, Ökobilanz, Zertifizierung und Klimarisikoanalyse. Bei uns liegen alle im Haus, als DGNB Auditoren mit Qualifikation als DGNB ESG Manager.

Ist das Gebäude bereits zertifiziert, verwenden wir die vorhandenen Nachweise weiter, statt sie neu zu erheben.

Das bringt Ihnen diese Aufstellung:

  • Ein Ansprechpartner für alle Kriterien
  • Weiterverwendung vorhandener Nachweise
  • Klimarisikoanalyse im Haus
  • Nachweise für Bank, Fonds und Prüfer

Lernen Sie unser Team kennen

Auditoren, Consultants und Energieberater mit eigenen Zulassungen, jeweils mit Namen und Zuständigkeit.

Typische Herausforderungen

Ein Taxonomie-Check scheitert selten an einem Kriterium, sondern an fehlenden Daten.

Wo Aufwand entsteht und was wir anders machen
Was dabei passiert Unser Vorgehen
Daten verstreut
Energieausweis, Planunterlagen und Nachweise liegen bei verschiedenen Beteiligten. Wir sammeln und prüfen die Unterlagen zentral.
DNSH unterschätzt
Der wesentliche Beitrag ist erfüllt, die DNSH-Kriterien aber nicht geprüft, etwa die Klimarisiken. Vollständige Prüfung aller Umweltziele mit Klimarisikoanalyse.
Pflicht entfällt, Nachfrage bleibt
Nach der Omnibus-Richtlinie sind viele Unternehmen nicht mehr berichtspflichtig, Banken fragen trotzdem nach. Schlanker Nachweis für die Finanzierung, ohne vollen Berichtsaufwand.

Wichtige Infos

Die wichtigsten Begriffe zur EU-Taxonomie. Weitere stehen im Glossar.

EU-Taxonomie

Das Klassifikationssystem der EU für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.

Wesentlicher Beitrag

Das Kriterium, mit dem eine Tätigkeit zu einem Umweltziel beiträgt, bei Gebäuden meist zum Klimaschutz.

DNSH

Der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der übrigen Umweltziele.

Mindestschutz

Soziale Mindeststandards, die das Unternehmen einhalten muss.

Klimarisikoanalyse

Prüfung der physischen Klimarisiken am Standort, Teil der DNSH-Kriterien.

Omnibus-Richtlinie

Seit dem 18. März 2026 in Kraft, verringert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich.

Primärenergiebedarf

Zentrale Kennzahl für den wesentlichen Beitrag bei Neubau und Bestand.

Taxonomiekonformität

Ein Gebäude erfüllt wesentlichen Beitrag, DNSH und Mindestschutz zugleich.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur EU-Taxonomie.

Was ist die EU-Taxonomie?

Ein Klassifikationssystem der EU, das festlegt, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Für Gebäude gibt es eigene Kriterien für Neubau, Renovierung sowie Erwerb und Eigentum.

Was bedeutet DNSH?

Do no significant harm, also die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. Ein Gebäude darf die übrigen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen, dazu gehört auch die Anpassung an Klimarisiken.

Muss ich nach der Omnibus-Richtlinie noch nach Taxonomie berichten?

Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Banken und Fonds fragen die Konformität trotzdem weiter nach.

Hilft eine DGNB Zertifizierung bei der Taxonomie?

Ja, als Datenquelle. Die Zertifizierung ist kein Nachweis der Konformität, liefert aber viele benötigte Daten zu Energie, Ökobilanz und Klimarisiken.

Was gehört zur Klimarisikoanalyse in der Taxonomie?

Die Prüfung, welchen physischen Klimarisiken das Gebäude am Standort ausgesetzt ist, und welche Anpassungsmaßnahmen nötig sind.