Energieberatung
Wir planen Energiekonzepte und Sanierungen, erstellen Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz und begleiten die Bundesförderung von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zum Verwendungsnachweis, als gelistete Energie-Effizienz-Experten.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, in dem das Gebäudeenergiegesetz aufgegangen ist. Es bringt den Standard des Nullemissionsgebäudes, verpflichtend für neue öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028 und für alle neuen Gebäude ab 2030, dazu eine stufenweise Solarpflicht.
Wir beraten zu Neubau und Sanierung, erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne, Energieausweise und die technischen Projektbeschreibungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Förderung für Einzelmaßnahmen läuft über das BAFA, für Effizienzhäuser und den Neubau über die KfW. Für das höhere Förderniveau im Neubau verbinden wir die Beratung mit der QNG Zertifizierung.
2028
Nullemissionsstandard für neue öffentliche Nichtwohngebäude
2030
Nullemissionsstandard für alle neuen Gebäude
2
Förderwege, BAFA für Einzelmaßnahmen und KfW für Effizienzhäuser
Energie-Effizienz-
Experten
gelistet für Wohn- und Nichtwohngebäude
Navigation
Die Leistung
Energiekonzept, Nachweis und Förderung aus einer Hand, für Neubau und Sanierung.
Im Neubau entwickeln wir das Energiekonzept, rechnen Varianten für Hülle und Anlagentechnik und erstellen die Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Wird gefördert gebaut, stimmen wir Effizienzhausstandard, Ökobilanz und QNG aufeinander ab.
In der Sanierung beginnen wir mit der Bestandsaufnahme und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Er zeigt, in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind, und ist Grundlage für die Förderung der Einzelmaßnahmen.
Das gehört zur Energieberatung:
- Energiekonzept und Variantenvergleich
- Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz und Energieausweis
- Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
- Technische Projektbeschreibung, Baubegleitung und Verwendungsnachweis
- Energie-, Monitoring- und Barrierefreiheitskonzept für DGNB und BNB
Förderwege im Überblick
Die Bundesförderung hat zwei Säulen. Welche passt, hängt vom Vorhaben ab. Die aktuellen Konditionen nennen BAFA und KfW.
| Vorhaben | Förderweg | Unsere Rolle |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik | BAFA | Technische Projektbeschreibung, Baubegleitung, Verwendungsnachweis |
| Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude | KfW | Nachweise, Baubegleitung, Bestätigung nach Durchführung |
| Klimafreundlicher Neubau | KfW | Energiekonzept, Ökobilanz und QNG für die höhere Förderstufe |
| Heizungstausch | KfW | Einordnung im Gesamtkonzept, Abstimmung mit weiteren Maßnahmen |
Förderfähigkeit prüfen lassen
Gebäudetyp, Baujahr und Vorhaben kurz schildern, wir prüfen den passenden Förderweg im Erstgespräch.
Ablauf
Fünf Schritte von der ersten Prüfung bis zum Verwendungsnachweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, deshalb lohnt der frühe Einstieg.
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01 Erstgespräch
Wir klären Gebäude, Vorhaben und Zeitplan und prüfen, welcher Förderweg infrage kommt.
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02 Bestandsaufnahme
Begehung und Auswertung der Unterlagen, im Neubau Abstimmung mit dem Entwurf.
-
03 Konzept und Nachweis
Energiekonzept, Sanierungsfahrplan oder Effizienzhausnachweis mit Variantenvergleich.
-
04 Antrag und Baubegleitung
Technische Projektbeschreibung für den Antrag, Begleitung der Ausführung.
-
05 Verwendungsnachweis
Bestätigung nach Durchführung, damit die Förderung ausgezahlt wird.
Ihre Experten
Gelistete Energie-Effizienz-Experten mit Erfahrung in Zertifizierung und Ökobilanz.
Unser Team ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohn- und Nichtwohngebäude gelistet. Das ist Voraussetzung dafür, Anträge in der Bundesförderung technisch zu begleiten.
Weil wir auch Zertifizierung und Ökobilanz im Haus haben, verbinden wir Energiekonzept, QNG und Förderung, ohne dass Annahmen zwischen Büros abgestimmt werden müssen.
Das bringt Ihnen diese Aufstellung:
- Ein Ansprechpartner von der Prüfung bis zum Verwendungsnachweis
- Energiekonzept, Ökobilanz und QNG aus einem Datenmodell
- Erfahrung mit Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Begleitung der Förderung über BAFA und KfW
Lernen Sie unser Team kennen
Auditoren, Consultants und Energieberater mit eigenen Zulassungen, jeweils mit Namen und Zuständigkeit.
Typische Herausforderungen
Förderung scheitert selten an der Technik, sondern an Fristen und Reihenfolge.
| Was dabei passiert | Unser Vorgehen |
|---|---|
| Maßnahme beginnt vor dem Antrag | |
| Wird vor der Antragstellung ein Auftrag erteilt, ist die Förderung für diese Maßnahme in der Regel verloren. | Wir prüfen den Zeitplan im Erstgespräch und stellen den Antrag rechtzeitig. |
| Konditionen ändern sich | |
| Die Bundesförderung wurde zuletzt zum 21. Juli 2026 neu aufgestellt, ältere Berechnungen passen nicht mehr. | Neuberechnung nach den geltenden Konditionen statt Fortschreibung alter Annahmen. |
| Maßnahmen ohne Gesamtplan | |
| Einzelmaßnahmen in falscher Reihenfolge führen zu Doppelarbeit, etwa Heizungstausch vor der Dämmung. | Sanierungsfahrplan, der die Reihenfolge festlegt. |
| Neubau ohne QNG-Blick | |
| Für die höhere Förderstufe im Neubau braucht es das QNG, das früh geplant werden muss. | Energiekonzept, Ökobilanz und QNG werden gemeinsam angelegt. |
Wichtige Infos
Die wichtigsten Begriffe rund um die Energieberatung. Weitere stehen im Glossar.
Gebäudemodernisierungsgesetz
Seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
Nullemissionsgebäude
Neuer Standard für Neubauten, für öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028 und für alle ab 2030.
Energie-Effizienz-Experte
In der Expertenliste des Bundes gelistete Fachleute, Voraussetzung für die Förderbegleitung.
Individueller Sanierungsfahrplan
Schrittweiser Plan für die Sanierung eines Wohngebäudes, Grundlage für die Förderung.
Effizienzhaus
Förderstandard für Neubau und Sanierung, definiert über Energiebedarf und Wärmeschutz.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das Förderprogramm des Bundes mit den Säulen BAFA und KfW.
Energieausweis
Dokument über die energetische Qualität eines Gebäudes, bei Verkauf und Vermietung Pflicht.
Solarpflicht
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz stufenweise ab 2027 eingeführt.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Energieberatung.
Was macht ein Energie-Effizienz-Experte?
Er ist in der Expertenliste des Bundes gelistet und darf Anträge in der Bundesförderung technisch begleiten, von der Projektbeschreibung bis zum Verwendungsnachweis.
Was hat sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz geändert?
Es hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst und führt den Nullemissionsstandard für Neubauten sowie eine stufenweise Solarpflicht ein.
Welche Förderung gibt es für mein Gebäude?
Das hängt vom Vorhaben ab. Einzelmaßnahmen fördert das BAFA, Effizienzhäuser und den Neubau die KfW. Die aktuellen Konditionen nennen beide auf ihren Seiten, wir prüfen den passenden Weg im Erstgespräch.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor Beginn der Maßnahme, also bevor ein Auftrag erteilt wird. Planungsleistungen dürfen in der Regel vorher beauftragt werden.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Ein Plan, der die Sanierung eines Wohngebäudes in sinnvolle Schritte gliedert. Er zeigt Reihenfolge, Wirkung und Zusammenhänge der Maßnahmen.
Beraten Sie auch zu Nichtwohngebäuden?
Ja. Wir sind für Wohn- und Nichtwohngebäude gelistet und begleiten auch Büro-, Gewerbe- und öffentliche Bauten.
Wie hängen Energieberatung und QNG zusammen?
Für die höhere Förderstufe im klimafreundlichen Neubau braucht es das QNG. Wir verbinden Energiekonzept, Ökobilanz und Zertifizierung, damit Siegel und Antrag zusammenpassen.