Nachhaltigkeits-, Energie- und Förderberatung: Zertifizierung, Simulation, Ökobilanz und Förderung für Ihr Projekt
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Energie-Effizienz-Experten für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieberatung

Wir planen Energiekonzepte und Sanierungen, erstellen Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz und begleiten die Bundesförderung von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zum Verwendungsnachweis, als gelistete Energie-Effizienz-Experten.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, in dem das Gebäudeenergiegesetz aufgegangen ist. Es bringt den Standard des Nullemissionsgebäudes, verpflichtend für neue öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028 und für alle neuen Gebäude ab 2030, dazu eine stufenweise Solarpflicht.

Wir beraten zu Neubau und Sanierung, erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne, Energieausweise und die technischen Projektbeschreibungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Förderung für Einzelmaßnahmen läuft über das BAFA, für Effizienzhäuser und den Neubau über die KfW. Für das höhere Förderniveau im Neubau verbinden wir die Beratung mit der QNG Zertifizierung.

2028

Nullemissionsstandard für neue öffentliche Nichtwohngebäude

2030

Nullemissionsstandard für alle neuen Gebäude

2

Förderwege, BAFA für Einzelmaßnahmen und KfW für Effizienzhäuser

Energie-Effizienz-
Experten

gelistet für Wohn- und Nichtwohngebäude

Die Leistung

Energiekonzept, Nachweis und Förderung aus einer Hand, für Neubau und Sanierung.

Foto: Begehung einer Gebäudehülle im Rahmen der Energieberatung, quadratisch, mindestens 800 mal 800, energieberatung-gebaeudehuelle.webp

Im Neubau entwickeln wir das Energiekonzept, rechnen Varianten für Hülle und Anlagentechnik und erstellen die Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Wird gefördert gebaut, stimmen wir Effizienzhausstandard, Ökobilanz und QNG aufeinander ab.

In der Sanierung beginnen wir mit der Bestandsaufnahme und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Er zeigt, in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind, und ist Grundlage für die Förderung der Einzelmaßnahmen.

Das gehört zur Energieberatung:

  • Energiekonzept und Variantenvergleich
  • Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz und Energieausweis
  • Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
  • Technische Projektbeschreibung, Baubegleitung und Verwendungsnachweis
  • Energie-, Monitoring- und Barrierefreiheitskonzept für DGNB und BNB

Förderwege im Überblick

Die Bundesförderung hat zwei Säulen. Welche passt, hängt vom Vorhaben ab. Die aktuellen Konditionen nennen BAFA und KfW.

Förderwege der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Vorhaben Förderweg Unsere Rolle
Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik BAFA Technische Projektbeschreibung, Baubegleitung, Verwendungsnachweis
Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude KfW Nachweise, Baubegleitung, Bestätigung nach Durchführung
Klimafreundlicher Neubau KfW Energiekonzept, Ökobilanz und QNG für die höhere Förderstufe
Heizungstausch KfW Einordnung im Gesamtkonzept, Abstimmung mit weiteren Maßnahmen

Förderfähigkeit prüfen lassen

Gebäudetyp, Baujahr und Vorhaben kurz schildern, wir prüfen den passenden Förderweg im Erstgespräch.

Ablauf

Fünf Schritte von der ersten Prüfung bis zum Verwendungsnachweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, deshalb lohnt der frühe Einstieg.

  1. 01 Erstgespräch

    Wir klären Gebäude, Vorhaben und Zeitplan und prüfen, welcher Förderweg infrage kommt.

  2. 02 Bestandsaufnahme

    Begehung und Auswertung der Unterlagen, im Neubau Abstimmung mit dem Entwurf.

  3. 03 Konzept und Nachweis

    Energiekonzept, Sanierungsfahrplan oder Effizienzhausnachweis mit Variantenvergleich.

  4. 04 Antrag und Baubegleitung

    Technische Projektbeschreibung für den Antrag, Begleitung der Ausführung.

  5. 05 Verwendungsnachweis

    Bestätigung nach Durchführung, damit die Förderung ausgezahlt wird.

Ihre Experten

Gelistete Energie-Effizienz-Experten mit Erfahrung in Zertifizierung und Ökobilanz.

Foto: Beratungsgespräch zum Energiekonzept, quadratisch, mindestens 800 mal 800, energieberatung-experte-beratung.webp

Unser Team ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohn- und Nichtwohngebäude gelistet. Das ist Voraussetzung dafür, Anträge in der Bundesförderung technisch zu begleiten.

Weil wir auch Zertifizierung und Ökobilanz im Haus haben, verbinden wir Energiekonzept, QNG und Förderung, ohne dass Annahmen zwischen Büros abgestimmt werden müssen.

Das bringt Ihnen diese Aufstellung:

  • Ein Ansprechpartner von der Prüfung bis zum Verwendungsnachweis
  • Energiekonzept, Ökobilanz und QNG aus einem Datenmodell
  • Erfahrung mit Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Begleitung der Förderung über BAFA und KfW

Lernen Sie unser Team kennen

Auditoren, Consultants und Energieberater mit eigenen Zulassungen, jeweils mit Namen und Zuständigkeit.

Typische Herausforderungen

Förderung scheitert selten an der Technik, sondern an Fristen und Reihenfolge.

Wo Aufwand entsteht und was wir anders machen
Was dabei passiert Unser Vorgehen
Maßnahme beginnt vor dem Antrag
Wird vor der Antragstellung ein Auftrag erteilt, ist die Förderung für diese Maßnahme in der Regel verloren. Wir prüfen den Zeitplan im Erstgespräch und stellen den Antrag rechtzeitig.
Konditionen ändern sich
Die Bundesförderung wurde zuletzt zum 21. Juli 2026 neu aufgestellt, ältere Berechnungen passen nicht mehr. Neuberechnung nach den geltenden Konditionen statt Fortschreibung alter Annahmen.
Maßnahmen ohne Gesamtplan
Einzelmaßnahmen in falscher Reihenfolge führen zu Doppelarbeit, etwa Heizungstausch vor der Dämmung. Sanierungsfahrplan, der die Reihenfolge festlegt.
Neubau ohne QNG-Blick
Für die höhere Förderstufe im Neubau braucht es das QNG, das früh geplant werden muss. Energiekonzept, Ökobilanz und QNG werden gemeinsam angelegt.

Wichtige Infos

Die wichtigsten Begriffe rund um die Energieberatung. Weitere stehen im Glossar.

Gebäudemodernisierungsgesetz

Seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.

Nullemissionsgebäude

Neuer Standard für Neubauten, für öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028 und für alle ab 2030.

Energie-Effizienz-Experte

In der Expertenliste des Bundes gelistete Fachleute, Voraussetzung für die Förderbegleitung.

Individueller Sanierungsfahrplan

Schrittweiser Plan für die Sanierung eines Wohngebäudes, Grundlage für die Förderung.

Effizienzhaus

Förderstandard für Neubau und Sanierung, definiert über Energiebedarf und Wärmeschutz.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Förderprogramm des Bundes mit den Säulen BAFA und KfW.

Energieausweis

Dokument über die energetische Qualität eines Gebäudes, bei Verkauf und Vermietung Pflicht.

Solarpflicht

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz stufenweise ab 2027 eingeführt.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Energieberatung.

Was macht ein Energie-Effizienz-Experte?

Er ist in der Expertenliste des Bundes gelistet und darf Anträge in der Bundesförderung technisch begleiten, von der Projektbeschreibung bis zum Verwendungsnachweis.

Was hat sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz geändert?

Es hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst und führt den Nullemissionsstandard für Neubauten sowie eine stufenweise Solarpflicht ein.

Welche Förderung gibt es für mein Gebäude?

Das hängt vom Vorhaben ab. Einzelmaßnahmen fördert das BAFA, Effizienzhäuser und den Neubau die KfW. Die aktuellen Konditionen nennen beide auf ihren Seiten, wir prüfen den passenden Weg im Erstgespräch.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Beginn der Maßnahme, also bevor ein Auftrag erteilt wird. Planungsleistungen dürfen in der Regel vorher beauftragt werden.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein Plan, der die Sanierung eines Wohngebäudes in sinnvolle Schritte gliedert. Er zeigt Reihenfolge, Wirkung und Zusammenhänge der Maßnahmen.

Beraten Sie auch zu Nichtwohngebäuden?

Ja. Wir sind für Wohn- und Nichtwohngebäude gelistet und begleiten auch Büro-, Gewerbe- und öffentliche Bauten.

Wie hängen Energieberatung und QNG zusammen?

Für die höhere Förderstufe im klimafreundlichen Neubau braucht es das QNG. Wir verbinden Energiekonzept, Ökobilanz und Zertifizierung, damit Siegel und Antrag zusammenpassen.