Wir lesen Entwürfe, nicht erst Endfassungen
Kriterienkataloge und Förderrichtlinien werden vor der finalen Fassung kommentiert und veröffentlicht. Wir verfolgen diese Phase mit, sodass die Richtung feststeht, bevor der Stichtag im Kalender steht.
Sechs Änderungen aus 2025 und 2026, die laufende Zertifizierungen und Förderanträge betreffen, jeweils mit Frist und Einordnung.
Regelwerke für nachhaltiges Bauen ändern sich derzeit schneller als die Projekte laufen, die nach ihnen geplant werden. Innerhalb von achtzehn Monaten sind eine neue LEED-Generation, eine überarbeitete DGNB-Systemversion, eine reformierte Bundesförderung und ein neues Energiegesetz dazugekommen.
Auf dieser Seite steht zu jeder Änderung, was gilt, ab wann sie greift und was sie für ein laufendes Projekt bedeutet. Ohne Ankündigungsprosa, mit Datum und Quelle.
01.10.2026
DGNB Version 2023.2 wird einzige Marktversion für Neubauregistrierungen
21.07.2026
Neue BEG-Konditionen gelten, Zuschüsse abgesenkt
2028 und 2030
Nullemissionsgebäude wird Pflicht, zuerst für öffentliche Neubauten
Eine Auswahl wichtiger Stichtage, damit sich der Projektzeitplan dagegen prüfen lässt. Die Übersicht ist bewusst kurz gehalten und nicht vollständig, für Ihr Vorhaben können weitere Fristen gelten. Die ausführlichen Meldungen stehen weiter unten.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Förder- oder Planungsberatung dar. Termine, Anforderungen und Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung der Richtlinie, Norm oder Rechtsvorschrift.
| Termin | Was passiert | Betroffen |
|---|---|---|
| 28.04.2025 | LEED v5 veröffentlicht | Projekte mit internationalem Investorenkreis |
| 08.01.2026 | EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110 anwendbar | Ausschreibung, Produktwahl, Ökobilanzdaten |
| 11.02.2026 | DGNB Gebäude im Betrieb, Version 2026 veröffentlicht | Bestandshalter und ESG-Berichterstattung |
| 18.03.2026 | Omnibus-Richtlinie in Kraft, neue CSRD-Schwellen | Bestandshalter und Fonds |
| 30.06.2026 | Registrierung nach LEED v4 und v4.1 geschlossen | Alle neuen LEED-Verfahren |
| 21.07.2026 | Neue BEG-Konditionen gelten | Sanierung, Heizungstausch, Neubau mit Förderung |
| 29.07.2026 | Gebäudemodernisierungsgesetz tritt in Kraft, GEG geht darin auf | Alle Neubauvorhaben und Bestandssanierungen |
| 01.10.2026 | DGNB Version 2023.2 wird einzige Marktversion | Alle neuen DGNB Neubauverfahren |
| 01.01.2028 | Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand | Bundes- und Landesbauten, Kommunen |
| 01.01.2030 | Nullemissionsgebäude für alle neuen Gebäude | Projekte mit Fertigstellung ab 2030 |
Ein Wechsel der Systemversion oder der Förderkonditionen ist kein Grund, ein Projekt neu aufzusetzen. Entscheidend ist, wer die Änderung früh genug sieht und was daraus im Projekt folgt.
Kriterienkataloge und Förderrichtlinien werden vor der finalen Fassung kommentiert und veröffentlicht. Wir verfolgen diese Phase mit, sodass die Richtung feststeht, bevor der Stichtag im Kalender steht.
Weil Ökobilanz, Lebenszykluskosten und Simulationen bei uns in einem Datenmodell liegen, lässt sich ein Projekt auf eine neue Fassung umhängen, ohne die Nachweise von vorn zu erheben.
Alte und neue Fassung werden gegenübergestellt, mit Aufwand, erreichbarer Stufe und Fördersumme. Die Entscheidung treffen wir mit Ihnen auf Zahlenbasis, statt sie Ihnen als fertige Empfehlung zu überreichen.
Ein Gebäude, das heute genehmigt wird, geht in einigen Jahren in Betrieb. Wir legen Zielwerte deshalb so an, dass absehbare Verschärfungen bei Fertigstellung bereits erfüllt sind und nicht nachgerüstet werden müssen.
DGNB, LEED, QNG, EU-Taxonomie und ESG-Berichte greifen auf dieselben Gebäudedaten zu. Ändert sich eine Anforderung, wird an einer Stelle nachgezogen statt an vier, und die Ergebnisse bleiben untereinander konsistent.
Version, Stichtag und Entscheidungsgrundlage halten wir im Projekt fest. Das erspart bei der Konformitätsprüfung und bei einem Eigentümerwechsel die Diskussion darüber, welche Fassung eigentlich gilt.
Sortiert nach Tragweite für laufende Projekte, nicht nach Erscheinungsdatum. Jede Meldung nennt die Quelle, damit Sie die Angabe selbst nachlesen können.
15. September 2026
EnergierechtMit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzt Deutschland die novellierte EU-Gebäuderichtlinie um, deren Umsetzungsfrist am 29. Mai 2026 endete. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, es wurde am 28. Juli 2026 verkündet und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Gebäudeenergiegesetz geht darin vollständig auf.
Kern ist der neue Standard des Nullemissionsgebäudes, verpflichtend für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab dem 1. Januar 2028 und für alle neuen Gebäude ab dem 1. Januar 2030. Dazu kommen eine stufenweise Solarpflicht ab dem 1. Januar 2027, Anforderungen an die Gebäudeautomation und Mindeststandards für Nichtwohngebäude, deren Einführung ebenfalls 2027 beginnt. Die Schwellenjahre dafür sind 2030 und 2033.
Auf europäischer Ebene kommt ein Bestandsziel hinzu: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020 sinken. Mindestens 55 Prozent dieser Minderung müssen aus der Sanierung der schlechtesten 43 Prozent des Bestands kommen. Das ist eine Zielvorgabe an den Staat, keine Pflicht für das einzelne Gebäude.
22. Juli 2026
FörderungDie Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli 2026 neu aufgestellt. Zwischen dem 9. und dem 20. Juli lief eine Umstellungsphase, in der keine neuen technischen Projektbeschreibungen angelegt werden konnten. Bereits bewilligte Anträge bleiben unberührt, laufende Anträge werden nach den alten Konditionen beschieden.
Inhaltlich fällt die Sanierungsförderung durchgehend niedriger aus. Effizienzhaus 85 und 70 werden nicht mehr bezuschusst. Der bisherige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt, ein Erneuerbaren-Anteil von 65 Prozent wird zur Standardanforderung. Die förderfähigen Kosten je Wohneinheit sind einheitlich begrenzt.
Bei der Heizung bleibt eine Grundförderung bestehen, Effizienz- und Emissionsbonus entfallen, die Höchstbeträge sind nach Wohneinheiten gestaffelt. Neu sind ein einkommensabhängiger Bonus und ein Klimageschwindigkeitsbonus, der ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich sinkt. Für Nichtwohngebäude sind die Höchstbeträge degressiv nach Fläche gestaffelt. Die geltenden Fördersätze nennen BAFA und KfW.
Quelle: BAFA zur Umstellung der BEG und BMWE, Die neue Gebäudeförderung
4. August 2026
ZertifizierungDie finale Fassung der Version 2023.2 für den Neubau von Gebäuden liegt vor. Registrierungen nach Version 2023 sind noch bis zum 30. September 2026 möglich, ab dem 1. Oktober 2026 ersetzt 2023.2 die Version 2023 vollständig als gültige Marktversion.
Die Überarbeitung zielt auf weniger Aufwand: Der Kriterienkatalog schrumpft von 679 auf 550 Seiten, die Zahl der Kriterien geht von 29 auf 28 zurück, die der Indikatoren um rund 20 Prozent. Die Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus wird für alle Gebäude zur Mindestanforderung, zusammen mit einem Ausstiegsplan für fossile Energieträger. Das Kriterium zum zirkulären Bauen entfällt als Mindestanforderung und wird durch einen qualitativen Circularity Check ersetzt. Für die Klimarisikoanalyse ist ein vereinfachter Nachweisweg über GIS-ImmoRisk möglich, ebenso für thermischen Komfort und Tageslicht.
10. Juni 2026
ZertifizierungDer US Green Building Council hat LEED v5 am 28. April 2025 veröffentlicht, pünktlich zum 25. Jahrestag der ersten LEED-Zertifizierung. Die neue Generation ordnet sich um drei Wirkungsfelder: Dekarbonisierung mit rund 50 Prozent der Punkte, Lebensqualität mit etwa 25 Prozent und Ökologie mit den übrigen 25 Prozent.
Neu sind verpflichtende Anforderungen an den grauen Kohlenstoff der Konstruktion, eine Bewertung der Klimaresilienz des Standorts sowie eine Dekarbonisierungsstrategie. Wichtiger für laufende Planungen ist der Stichtag: Die Registrierung nach LEED v4 und v4.1 endete für Neubau, Innenausbau und Bestand am 30. Juni 2026. Seit dem 1. Juli 2026 ist v5 für Neuregistrierungen verbindlich. Ausnahmen bestehen nur für Rezertifizierungen im Bestand und für Campus- und Volumenverfahren. Bereits registrierte v4.1-Projekte können noch bis zum 30. Juni 2032 zertifiziert werden.
Quelle: BuildingGreen zu LEED v5 und USGBC, LEED v5
8. April 2026
ESG und TaxonomieDie Omnibus-Richtlinie 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Die CSRD-Berichtspflicht greift jetzt nur noch, wenn ein Unternehmen beide Schwellen überschreitet, also mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz.
Für die Immobilienwirtschaft ist vor allem eine Folge wichtig: Wer aus dem Anwendungsbereich fällt, muss auch nicht mehr nach EU-Taxonomie berichten. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sinkt europaweit von rund 50.000 auf etwa 5.000. Die Prüfungstiefe sinkt von hinreichender auf begrenzte Sicherheit, die ESRS wurden um rund 60 Prozent der Datenpunkte gestrafft, und kleinere Zulieferer dürfen nicht mehr über den freiwilligen VSME-Standard hinaus zur Datenlieferung verpflichtet werden. Die doppelte Wesentlichkeit bleibt.
Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19. März 2027 umsetzen, anzuwenden sind sie für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Die deutsche Umsetzung war zuletzt noch im Verfahren.
16. Februar 2026
ESG und TaxonomieWährend das Neubausystem Schlagzeilen macht, ist für Bestandshalter die überarbeitete Version für Gebäude im Betrieb die wichtigere Neuerung. Sie wurde am 11. Februar 2026 veröffentlicht und bringt ein eigenes Biodiversitätskriterium, Transitionspläne in Richtung Klimaneutralität und standardisierte Kennzahlen für das ESG-Reporting.
Praktisch bedeutsam ist die Harmonisierung mit der EU-Taxonomie: Die im Verfahren erhobenen Daten lassen sich direkt für die Taxonomieprüfung und für Fondsberichte weiterverwenden, statt sie ein zweites Mal zu erheben.
8. Januar 2026
EnergierechtDie neue Bauprodukteverordnung 2024/3110 ist seit dem 8. Januar 2026 anwendbar und löst die Verordnung 305/2011 schrittweise ab. Erstmals gehören verpflichtende Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen zu den Produktangaben, begleitet von einem digitalen Produktpass.
Für die Ökobilanz ist das die eigentliche Nachricht. Bislang war die Datenlage der Engpass, weil für viele Produkte nur generische Datensätze vorlagen. Mit verpflichtenden Herstellerangaben verschiebt sich das nach und nach hin zu spezifischen Daten, was Bilanzen belastbarer macht und Materialentscheidungen besser vergleichbar.
2. September 2026
Aus unserer ProjektarbeitDrei der hier genannten Änderungen laufen auf denselben Punkt hinaus. Die DGNB macht die Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus zur Mindestanforderung, LEED v5 verlangt Nachweise zum grauen Kohlenstoff, und QNG arbeitet ohnehin mit harten Grenzwerten aus der Ökobilanz. Für Wohngebäude im Neubau liegen sie bei QNG-Plus bei 24 kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr und 96 kWh je Quadratmeter und Jahr nicht erneuerbarer Primärenergie, bei QNG-Premium bei 20 kg und 64 kWh. Was jahrelang ein Zusatznachweis war, ist jetzt der Kern des Verfahrens.
Aus über 50 von uns erstellten Ökobilanzen nach DIN EN 15978 ziehen wir eine einfache Konsequenz: Die Bilanz gehört in den Vorentwurf. Wird sie erst zur Ausführungsplanung gerechnet, dokumentiert sie nur noch ein Ergebnis, statt es zu beeinflussen. Die größten Hebel, also Tragwerk, Konstruktionsart und Dämmstoffwahl, sind zu diesem Zeitpunkt längst entschieden.
Grundlage: eigene Projektauswertung, Stand September 2026
Fragen, die uns zu Stichtagen, Versionswechseln und Berichtspflichten regelmäßig gestellt werden.
In der Regel nicht rückwirkend. Maßgeblich ist bei Zertifizierungen das Registrierungsdatum, bei der Förderung das Datum der Antragstellung und bei gesetzlichen Anforderungen der Bauantrag. Wir prüfen zu Projektbeginn, welcher Stichtag greift, und halten ihn im Projekt fest.
Das hängt vom Projektstand ab. Ist die Planung weit fortgeschritten und die Dokumentation an der alten Version ausgerichtet, spart die alte Version Aufwand. Steht das Projekt noch am Anfang, ist die neue Version meist günstiger, weil sie ohnehin über die gesamte Laufzeit maßgeblich bleibt.
Das Gesetz setzt die EU-Gebäuderichtlinie um und führt den Standard des Nullemissionsgebäudes ein, für öffentliche Neubauten ab 2028 und für alle weiteren Neubauten ab 2030. Dazu kommen stufenweise Solarpflichten ab 2027 und Mindeststandards für Nichtwohngebäude ab 2030.
Nur wenn Sie beide neuen Schwellen überschreiten, also mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Unterhalb davon entfällt die Berichtspflicht und damit auch die verpflichtende Taxonomie-Berichterstattung. Anforderungen von Banken und Investoren bleiben davon unberührt.
Wir prüfen die Meldungen monatlich und schreiben sie fort, sobald sich eine Frist, ein Fördersatz oder eine Systemversion ändert. Das Datum der letzten Überarbeitung steht am Ende der Seite.
Ja. Auf Wunsch senden wir bei Projektbezug eine kurze Nachricht, sobald eine Änderung Ihr laufendes Verfahren betrifft. Eine Anfrage über das Kontaktformular genügt.
Schildern Sie kurz Projektstand, System und geplanten Registrierungs- oder Antragstermin. Sie erhalten eine Einordnung, welcher Stichtag greift und welche Fassung für Sie günstiger ist, in der Regel innerhalb weniger Tage.